Präambel
Die Wohnheime des Studentenwerkes Würzburg wurden in der Regel mit staatlichen Zuschüssen des Freistaates Bayern errichtet.
Das Wohnen innerhalb der Wohnanlagen stellt somit eine indirekte staatliche Förderung dar. Wegen der gemessen an der Gesamtzahl der wohnungssuchenden Studierenden geringen Zahl an Wohnplätzen soll durch die folgenden Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen gesichert werden, dass im Wege des Rotationsprinzips möglichst vielen Studierenden ein staatlich geförderter Wohnheimplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Ausländische Studierende werden dabei angemessen berücksichtigt.
Bewerbungsvoraussetzungen
Immatrikulation
Bewerben können sich Studierende einer Hochschule für die das Studentenwerk Würzburg nach der Verordnung über die bayer. Studentenwerke zuständig ist. Zur Zeit betreut das Studentenwerk Würzburg die Studierenden an den Hochschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Schweinfurt und Würzburg.
Bewerbungen können bis zu einem Jahr vor Beginn des Studiums erfolgen bzw. für höhere Semester zum gewünschten Einzugstermin.
Studiensituation
In die Warteliste werden grundsätzlich nur Studierende aufgenommen, die noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder Fachhochschul-Abschluss haben und die zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Zuteilung eines Wohnheimplatzes die Förderungshöchstdauer nach BAföG noch nicht überschritten haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Studierenden tatsächlich BAföG erhalten oder nicht. Studierende, die nach dem 4. Semester einen Fachwechsel vornehmen, werden nicht mehr auf die Warteliste aufgenommen. Studierende, die einen ausländischen Hochschulabschluss vorweisen, werden grundsätzlich auf die Warteliste aufgenommen.
Einkommensgrenze
Bewerben können sich nur Studierende, deren monatliches Einkommen den BAföG-Höchstsatz nicht übersteigt. Im Bewerbungsbogen ist die monatlich zur Verfügung stehende Summe per Selbstauskunft anzugeben.
Bewerbungsausschluss
Studierende, die in einer vom Studentenwerk bewirtschafteten Anlage wohnen, bzw. bereits früher die Höchstwohnzeit erreicht haben, oder vom Studentenwerk aus einem Mietverhältnis gekündigt wurden, können sich nicht mehr bewerben Ledige Studierende, deren Eltern am Hochschulort (z. B. in Würzburg) wohnen, können bei der Vergabe von Wohnheimplätzen am jeweiligen Hochschulorten (z.B. Würzburg) nicht berücksichtigt werden. Über mögliche Ausnahmen wird auf schriftlichem Antrag entschieden.
Härtefälle
Bewerber, die sich in einer besonders schwierigen sozialen Notlage befinden, können sich um bevorzugte Aufnahme in eine Wohnanlage bewerben. Über die bevorzugte Aufnahme wird mit formlosen, schriftlichen Antrag, der eine möglichst ausführliche Darstellung der persönlichen Situation sowie entsprechende Nachweise enthalten sollte, entschieden.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen
Die Formulare des Studentenwerks sind für die Bewerbung zu verwenden. Diese können auf unserer Web-Site (www.studentenwerk-wuerzburg.de) herunter geladen werden.
Es ist ein Lichtbild in Passbildgröße abzugeben (für den Hausmeister). Bereits immatrikulierte Bewerber fügen zudem eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei.
Änderungen Ihrer Anschrift und Ihres Studienfaches sind dem Studentenwerk im Sinne einer schnellen Bearbeitung unverzüglich mitzuteilen.
Wahl der Wohnanlage
Bewerbungen sind nur für eine Wohnanlage möglich. Wünsche, ein bestimmtes Haus, Stockwerk oder Zimmer in einer Wohnanlage, wie auch Wohnform, zugeteilt zu bekommen, können leider nicht berücksichtigt werden. Die Ummeldung auf eine andere Wohnanlage ist einmalig möglich. Umzüge innerhalb einer Wohnanlage sind nicht vorgesehen.
Aktualisierung der Bewerbung (Bewerbungserneuerung)
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vier Monate nach dem gewünschten Vertragsbeginn verfällt, sofern Sie uns keinen neuen Termin nennen. Die Verlängerung der Bewerbung erfolgt formlos schriftlich.
Aufnahme in ein Wohnheim
Die Wohnheimplätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Bewerbungseingänge vergeben. Die Förderungshöchstdauer (gemäß BAföG) darf zum Zeitpunkt des Einzuges nicht überschritten sein.
Wird die Förderungshöchstdauer überschritten, muss ein schriftlicher Antrag mit ausreichenden Gründen gestellt werden.
Durch die Bewerbungen für die einzelnen Wohnheime ergibt sich die Tatsache, dass viele Studierende mit unterschiedlichen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und daraus resultierenden Verhaltensmustern in einem Haus leben. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, um Konflikten vorzubeugen.
Das Studentenwerk ist berechtigt, bei vorhandenen oder sich anbahnenden Konflikten die vorgegebenen Vergabemethoden auszusetzen und andere Vergabemethoden zu wählen, um Spannungen aus dem Gemeinschaftsleben zu nehmen.
Für Programmstudenten der Hochschulen sind Wohnheimplätze in den einzelnen Hochschulorten reserviert, die das Studentenwerk in Abstimmung mit den Programmen der Hochschulen bevorzugt vergibt.
Für die Wohnanlage Leo Weismantel Str. können sich auch (Ehe-) Paare oder Studierende mit Kind bewerben. Bei Paaren müssen Beide die Anforderungen eines immatrikulierten Studierenden erfüllen.
Zuteilung eines Wohnheimplatzes
Die Zuteilung eines Wohnheimplatzes erfolgt in der Regel 2 8 Wochen vor Vertragsbeginn. Die termingerechte Rücksendung (Eingang im Studentenwerk) des unterschriebenen Mietvertrages und der unterschriebenen Bankeinzugsermächtigung gilt als Voraussetzung für die Annahme des Wohnheimplatzes. Das Mietverhältnis kommt erst nach Gegenzeichnung durch das Studentenwerk zu Stande.
Kurzfristige Zuteilungen sind aufgrund der besonderen Situation im Bereich des Studentischen Wohnens möglich.
Wohnzeit
Mietverträge werden für max. sechs Semester ausgestellt. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Am Studienort immatrikulierte ausländische Studierende mit Hochschulabschluss erhalten zunächst einen Mietvertrag über zwei Semester.
Der Bewohner muss Studierender an einer ortsansässigen Hochschule, für die das Studentenwerk Würzburg nach der Verordnung über die Bayer. Studentenwerke zuständig ist. Der Mieter weist in jedem Semester seine Wohnberechtigung durch Abgabe einer jeweils aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, bzw. Anmeldung zum Examen nach. Die Frist für das Wintersemester läuft am 31.10. und für das Sommersemester am 30.04. eines jeden Jahres ab.
Mietkaution
Die Mietkautionen werden zu Beginn des Mietverhältnisses per Einzugsermächtigung abgebucht.
Verfall der Bewerbung
Der Antrag verfällt bei:
- falschen Angaben des Bewerbers
- Mehrfachnennungen einer Wohnanlage, ausgenommen die erste Bewerbung
- bei nicht termingerechter Bewerbungserneuerung
- bei nicht fristgerechter erfolgter Annahme eines Wohnheimplatzes
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Eine Benachrichtigung über den Verfall eines Aufnahmeantrages erfolgt nicht.
Stand April 2008
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