Mietvertrag

Die Mietverträge und eine Einzugsermächtigung werden dem Bewerber bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesandt. Bei den Mietverträgen des Studentenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge, die immer zum 31.03 oder 30.09. eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten aufgehoben werden können.