BAföG

Achtung:

Das Studierendenwerk Würzburg ist ausschließlich für die BAföG-Anträge der Studenten folgender Hochschulen zuständig:

  • Universität Würzburg
  • Universität Bamberg
  • Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)
  • TH Aschaffenburg
  • Hochschule für Musik in Würzburg

Für die Förderung von Ausbildungen an anderen Ausbildungsstätten sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. 


 

Hier noch ein wichtiger Hinweis zum BAföG: Da immer noch viele Studierende auf ihr BAföG angewiesen sind, möchten wir Sie bitten, Ihren Folgeantrag rechtzeitig einzureichen. Somit können Sie vermeiden, dass die Förderung zum kommenden Semester verzögert eintrifft: Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollte der Folgeantrag bei uns eingehen. Das bedeutet: Endet Ihr Bewillungszeitraum Ende September eines Jahres, so reichen Sie bitte den Antrag bis spätestens Ende Juli bei uns ein.

TIPP: Hinterlegen Sie Ihre E-Mail beim BAföG-Amt, schicken wir Ihnen zwei Mal eine Erinnerungsmal für den Folgeantrag, damit Sie diesen nicht vergessen ;-).

 

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Seit mehr als 40 Jahren stellt das BAföG neben der Unterstützung der Eltern die wichtigste Finanzierungsquelle für ein Studium dar. Am 26.8.1971 wurde das BAföG mit der Zielsetzung in Kraft gesetzt, jedem eine Ausbildung zu ermöglichen, die der Eignung und Neigung entspricht, auch wenn die hierfür notwendigen finanziellen Mittel nicht vorhanden sind. 

Nach wie vor gilt: Nur wenn Sie einen Antrag stellen, erfahren Sie auch ob Sie gefördert werden können.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich hier.

 

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