



Um BAföG zu erhalten muss einmalig, in der Regel nach dem vierten Semester der sogenannte Leistungsnachweis vorgelegt werden. In diesem muss der zuständige Leistungsgutachter bestätigen, dass die bis zum jeweils erreichten Semester üblichen durchschnittlichen Leistungen erbracht wurden.
Die Vorlage des Leistungsnachweises kann verschoben werden, wenn dieser aus einem der vom Gesetzgeber anerkannten Gründe nicht erbracht werden konnte. Diese sind:
Die Gründe sind nachzuweisen.
Kann der Leistungsnachweis nicht erbracht werden und liegen auch keine Gründe für eine Verschiebung vor, so kann keine Förderung mehr bewilligt werden. Erst wenn die fehlenden Leistungen nachgeholt wurden und ein entsprechender Leistungsnachweis vorgelegt wurde, kann wieder Förderung bewilligt werden.
