Rundfunkgebühren (GEZ)

Höhe:

Die Rundfunkgebühren betragen monatlich 17,98 €. Wer nur ein Radio oder einen internetfähigen PC hat, muss 5,76 € im Monat bezahlen.

Befreiung:

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist für die Befreiung von den Rundfunkgebühren zuständig.

Allerdings können sich nur BAföG-Empfänger, die nicht mehr bei den Eltern leben, auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Für Studierende, die kein BAföG (mehr) erhalten, wird's praktisch unmöglich.

Nur bei Bezug von Arbeitslosengeld II wäre über diese (oder andere) Statusgruppenzugehörigkeit eine Befreiung möglich. Der Antrag wird direkt bei der GEZ gestellt. Hierzu ist eine beglaubigte bzw. eine amtlich bestätigte Kopie des BAföG-Bescheides mit dem entsprechenden Antragsformular an die GEZ zu schicken; den Antrag mit Hinweisen zum Ausfüllen gibt es zum Downloaden unter  www.gez.de.

Wichtig: Soweit schon vorhanden, bitte unbedingt die GEZ-Nummer angeben. Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. 

Weitere Infos unter  www.gez.de und  www.studis-online.de

Tipp: Eine kostenlose amtliche Bestätigung Ihres BAföG-Bescheids:

Statt eine Kopie des Original-BAföG-Bescheids beglaubigen zu lassen, was meist 5,- Euro Gebühr kostet, bestätigen die meisten kommunalen Servicestellen (vgl. unten) kostenlos. Sie kommen hierfür persönlich vorbei und legen Ihren Original-BAföG-Bescheid vor. Auf Ihrem GEZ-Antrag wird diese Vorlage amtlich bestätigt.

Zuständige Ansprechpartner bei den Kommunen:

In Würzburg:
Anträge und kostenlose amtliche Bestätigungen gibt es beim Bürgerbüro der Stadt Würzburg, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 37-20 00

In Bamberg:
Anträge und kostenlose amtliche Bestätigungen gibt es bei der Infothek der Stadt Bamberg, Rathaus Maxplatz, 
Tel.: (0951) 87-0

In Schweinfurt:
Anträge und weitere Informationen gibt es beim Bürgerservice der Stadt Schweinfurt im Rathaus, Markt 1, EG, Tel.: (09721) 510

In Aschaffenburg:
Anträge und kostenlose amtliche Bestätigungen gibt es beim Bürgerservicebüro im Rathaus, Dalbergstraße 15, 
Tel.: (06021) 330-555