



Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der es Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen soll, in einer annähernd angemessenen Wohnung wohnen zu können.
Können Studierende Wohngeld erhalten?
Die meisten Studierenden sind nicht wohngeldberechtigt, weil sie entweder BAföG erhalten oder ihr eigenes Einkommen bzw. das ihrer Eltern zu hoch ist.
Wohngeld erhalten können
1. Studierende die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind, und aus Gründen die nichts mit (Eltern)-Einkommensanrechnung oder Vermögensrechnung zu tun haben keine BAföG – Leistungen bekommen. z.B. Studierende die
2. Studierende, die BAföG Leistungen nur als Volldarlehen bewilligt bekommen
Trifft Punkt 1. oder 2. zu kann dies vom BAföG Amt beim Studentenwerk bestätigt werden
3. Im Wohngeldhaushalt leben auch Personen, die nicht studieren z.B.
Weitere Kriterien
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus der Höhe des Einkommens, der Kaltmiete sowie der Anzahl der evtl. noch im Haushalt lebenden Familienmitglieder. Lebt man mit anderen in einer sog. Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen von Familie/ Partner mit angerechnet.
Wie und wo wird das Wohngeld beantragt?
Der Antrag auf Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden und wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden:
Das Amt für Wohnungswesen wird einen schriftlichen Bescheid über das eventuelle Wohngeld ausstellen, gegen den man gegebenenfalls innerhalb von vier Wochen Widerspruch einreichen kann. Sollte der Bescheid positiv ausfallen, wird in der Regel für 12 Monate Wohngeld gezahlt. Nach Ablauf von 10 Monaten sollte ein erneuter Antrag gestellt werden.
Wohngeldtabellen finden Sie unter www.bmvbw.de (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
Wohngeldstelle der Stadt Würzburg
Fachbereich Soziales / Wohngeld
Karmelitenstr. 43, 3. Stock, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) - 37-0
Wohngeldstelle der Stadt Bamberg
Wohnungs- und Versicherungsamt
Heinrichsdamm 1, 2. Stock, 96047 Bamberg
Tel.: (0951) 8711-83/ -84/ -85
Wohngeldstelle der Stadt Schweinfurt
Rathaus, Markt 1, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) - 51-460/ -461/ -463
Wohngeldstelle der Stadt Aschaffenburg
Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 330-240/ -241
