Krankenversicherung

Studienanfänger müssen zur Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung, die von den Krankenkassen ausgestellt wird, bei der jeweiligen Hochschule vorlegen.

Beiträge in der Studentischen Krankenversicherung

Für versicherungspflichtige Studierende ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Krankenkassen. 

Dieser Sondertarif für Studierende ist für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich vorgegeben. Pflichtversicherte Studierende zahlen folgende Beiträge:

Aktuelle Tarife (seit dem SS 2011 unverändert):

  • Krankenversicherung: 64,77 € pro Monat, hinzu kommt noch die 
  • Pflegeversicherung: 11,64 € bzw. 13,13 € (für kinderlose Studierende über 23 Jahre) 

Grundsätzlich sind drei Formen der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende möglich: