



Studienanfänger müssen zur Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung, die von den Krankenkassen ausgestellt wird, bei der jeweiligen Hochschule vorlegen.
Beiträge in der Studentischen Krankenversicherung
Für versicherungspflichtige Studierende ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Krankenkassen.
Dieser Sondertarif für Studierende ist für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich vorgegeben. Pflichtversicherte Studierende zahlen folgende Beiträge:
Aktuelle Tarife (seit dem SS 2011 unverändert):
Grundsätzlich sind drei Formen der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende möglich:
