



Nach dem 14. Fachsemester oder mit Vollendung des 30sten Lebensjahres endet die Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung mit ihren verbilligten Tarifen (Ausnahmen sind möglich).
Voraussetzungen:
Grundsätzlich ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn
Wichtig die Frist von drei Monaten:
Es besteht eine dreimonatige Frist zur freiwilligen Weiterversicherung, die mit Ende der studentischen Versicherung beginnt. Der Beitritt zur freiwilligen Weiterversicherung ist innerhalb von drei Monaten schriftlich zu erklären.
Übergangstarif und Dauertarif für freiwillig Krankenversicherte:
Viele Krankenkassen bieten ein günstiges Übergangssemester zum „Absolvententarif“ an. Der Übergangstarif beträgt 92,41 €; hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung (Studierende ohne Kind) von 18,74 €.
Nach dem Ende des günstigen Übergangstarifs tritt die freiwillige Krankenversicherung auf Dauer ein. Hier liegt der monatliche Beitrag (Mindestbetrag) bei 126,90 €; hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung (Studierende ohne Kind) von 18,74 €.
Für die Beitragsberechnungen in der freiwilligen Krankenversicherung werden Mindesteinnahmen von rund 850,– € zugrunde gelegt und er ist bei allen Kassen gleich hoch.
