Gesetzliche Unfallversicherung (beitragsfrei)
- Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen sowie auf den ursächlichen mit dem Besuch der Hochschule zusammehängenden Wegen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert
- Diese Versicherung ist Beitragsfrei
- Studierende erhalten die gleichen Leistungen wie alle andern von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Personen. Dies sind vor Allem die Übernahme der Kosten für eine Heilbehandlung (der behandelnde Arzt ist dringen davon zu unterrichten, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch handelt), Anspruch auf Rente sowie auf alle erforderlichen Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden.
- Privatunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst. Diese sind entweder druch dir Krankenversicherung oder durch eine private Unfallversicherung abgedeckt.
Ansprechpartner und weitere Infos
Die Studentenkanzlei der jeweiligen Hochschule sollte unverzüglich vom Unfall unterrichtet werden. Sie reicht die Anzeige an den Versicherungsanträger weiter. Dies ist beispielsweise an der Universität Würzburg:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienangelegenheiten/unfallmeldung/
Weite Infos im Internet unter www.guvv-bayern.de und www.unfallkasse.de