Die Beratung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
- Information über Rechte und Pflichten in der Hochschule, über besondere Regelungen beim Hochschulzugang, Studienverlauf und Studienausgang.
- Studienfinanzierung und mögliche Leistungen anderer Sozialleistungsgesetze.
- Persönliche Beratung unter anderem über angemessene Nachteilsausgleiche bei der Ableistung von Studien- und Prüfungsleistungen, sowie über den Umgang mit der Beeiträchtigung im Studienalltag.