Immatrikulationsbescheinigung

Ein zentraler Punkt im Bereich der Studentenwohnheime ist die Übermittlung der Immatrikulationsbescheinigungen (Studienbescheinigungen) an das Studentenwerk, da hierzu sowohl die Vergaberichtlinien als auch der Mietvertrag wichtige Regelungen enthalten.

Bewerber und Mieter können hier dem Studentenwerk die jeweils aktuelle 

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Abgabetermine für Bewerber

So schnell wie möglich, da ein Bewerber frühestens nach Übermittlung der jeweils aktuellen Immatrikulationsbescheinigung an das Studentenwerk ein Angebot für einen Wohnplatz erhalten kann. Ein Antrag auf Immatrikulation oder dergleichen genügt nicht.


Abgabetermine für Mieter

Abhängig vom jeweiligen Hochschulort gelten für Mieter folgende Fristen:

Aschaffenburg und Schweinfurt

  • 31.03. für das Sommersemester und
  • 30.09. für das Wintersemester

Bamberg und Würzburg

  • 30.04. für das Sommersemester und
  • 31.10. für das Wintersemester

Beginnt das Mietverhältnis erst nach einem der genannten Termine, so ist die Immatrikulationsbescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn dem Studentenwerk zuzuleiten.

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* Sofern Ihnen Ihr Kennwort zum Anmelden nicht bekannt ist, können Sie es sich bei „Kennwort vergessen/unbekannt?“ per E-Mail zusenden lassen.