Mietvertrag

Die Mietverträge und eine Einzugsermächtigung werden dem Bewerber bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesandt. Bei den Mietverträgen des Studentenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge, die bei den Studentenwohnheimen in Bamberg und Würzburg immer zum 31.03 oder 30.09. eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten aufgehoben werden können. Bei den Wohnheimen in Aschaffenburg und Schweinfurt haben ältere Mietverträge ebenfalls diese Termine; neuere Mietverträge dagegen die Termine 28./29.02 oder 31.08. Alle Mieter müssen am Anfang eines jeden Semesters an das Studentenwerk Ihre neue Immatrikulationsbescheinigung übermitteln.

Weitere Bestimmungen für die Studentenwohnheime enthalten die Muster-Mietverträge.