Raus aus dem Wohnheim

Kündigung des Mietvertrags

Die befristeten Mietverträge des Studentenwerks können bei den Studentenwohnheimen in Bamberg und Würzburg immer zum 31.03 oder 30.09. eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich aufgehoben werden.

Bei den Wohnheimen in Aschaffenburg und Schweinfurt haben ältere (Vertragsbeginn vor dem 31.08.2010) Mietverträge ebenfalls diese Termine; neuere Mietverträge dagegen die Termine 28./29.02 oder 31.08..

Als editierbares pdf-Dokument finden Sie hier als Formular zum Download die

 

Kautionsrückzahlung

Ein Formular zur Kautionsrückzahlung mit entsprechenden Informationen finden Sie zum Download für alle Wohnheime.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular direkt an die
Mietbuchhaltung im Studentenwerk Würzburg, Am Studentenhaus 1, 97072 Würzburg.

Bei Fragen und für weitere Informationen rund um die
Kautionsrückzahlung steht Ihnen die Mietbuchhaltung zur Verfügung:
Frau Jonas, Telefon (0931) 8005-205, Zimmer 235
Herr Fuß, Telefon (0931) 8005-204, Zimmer 234