





Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu erhalten. Allerdings nur für diejenigen, die ihren Erstwohnsitz angemeldet haben. Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist zunächst, dass Sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügen. Wohnberechtigungsscheine müssen beim Wohnungsamt beantragt werden, da bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen.
Anträge und Informationen beim
FA Beiträge, Wohnungsbauförderung, Umlegung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Telefon: 0931 37-3285
E-Mail: Armin.Schaupp(at)stadt.wuerzburg(dot)de
Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15, Zimmer 501
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021 330-1238
Wohnungsamt der Stadt Bamberg
Heinrichsdamm 1/II
96047 Bamberg
Telefon: 0951 87-1193
E-Mail: wohnungsamt(at)stadt.bamberg(dot)de
Bauverwaltungsamt Schweinfurt
Rathaus, Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 51-658
