Sozialwohnung

Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu erhalten. Allerdings nur für diejenigen, die ihren Erstwohnsitz angemeldet haben. Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist zunächst, dass Sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügen. Wohnberechtigungsscheine müssen beim Wohnungsamt beantragt werden, da bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen.

    Anträge und Informationen beim

    FA Beiträge, Wohnungsbauförderung, Umlegung
    Rückermainstraße 2
    97070 Würzburg
    Telefon: 0931 37-3285
    E-Mail: Armin.Schaupp(at)stadt.wuerzburg(dot)de



    Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg

    Dalbergstraße 15, Zimmer 501
    63739 Aschaffenburg
    Telefon: 06021 330-1238


    Wohnungsamt der Stadt Bamberg

    Heinrichsdamm 1/II
    96047 Bamberg
    Telefon: 0951 87-1193
    E-Mail: wohnungsamt(at)stadt.bamberg(dot)de


    Bauverwaltungsamt Schweinfurt

    Rathaus, Markt 1
    97421 Schweinfurt
    Telefon: 09721 51-658