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Für Studierende gibt es zahlreiche Möglichkeiten, vom Staat, von Institutionen oder Stiftungen gefördert zu werden. Welche Möglichkeiten Sie neben BAföG haben, um Geld für die Finanzierung des Studiums zu erhalten, erfahren Sie hier.

Finanzierungsmöglichkeiten

Studierende können zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten bzw. zur Überbrückung von Finanzierungslücken den flexiblen KfW-Studienkredit beantragen. Er steht sowohl BAföG-Empfänger*innen als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung.

Weitere Informationen:

TIPP: unsere Sozialberatung berät Sie gerne individuell dazu, ob der KfW-Studienkredit die richtige Lösung für Sie ist!

Der Bildungskredit ist zeitlich befristet und zinsgünstig und steht sowohl BAföG-Empfänger*innen als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Bildungskredit:

  • für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nach bestandener Zwischenprüfung oder gleichwertiges, also nicht für Studierende im Grundstudium), bei einem Bachelor-Studiengang reicht der Nachweis, dass die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht wurden;
  • das 36. Lebensjahr darf noch nicht überschritten sein;
  • grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters.

Alle weiteren Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.

Das Studienabschlussdarlehen (in Bayern)

Die Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke e. V. will bedürftigen Studierenden an bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitungen erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Weitere Infos: Darlehenskasse Bayern

Das Wichtigste in aller Kürze:

  • Zinsfrei für bis zu 5 Jahre, danach nur noch 2 Prozent Zinsen jährlich
  • Monatlich bis 700 € und insgesamt bis 17.000 €
  • Bis zu 3.000 € ohne Sicherheitsleistung möglich
  • Unabhängige und individuelle Beratung sowie Antragsstellung im Studierendenwerk Würzburg

 

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Brandl

(0931) 8005-501

Telefonische Sprechzeit:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 10:00 – 12:00 Uhr,
Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr

Präsenztermine nur nach Terminvereinbarung.

Die KfW-Bank spielt in der Bildungsfinanzierung eine wichtige Rolle: Im Auftrag des Bundes ist sie derzeit beim "verzinslichen Bankdarlehen im Rahmen des BAföG", beim "Bildungskreditprogramm des Bundes" und mit dem eigenen "KfW-Studienkredit" aktiv.

Auch private Kreditinstitute bieten eigene Kredite speziell für Studierende an.
Eine Übersicht finden Sie auf der Seite von studis-online.

CHE-Studienkredit-Test 2023

Hier finden Sie den aktuellen CHE-Studienkredit-Test  (PDF-Datei) mit Studienkrediten, Abschlussdarlehen und Bildungsfonds im Vergleich

TIPP: unsere Sozialberatung berät Sie gerne individuell dazu, welcher Kredit die richtige Lösung für Sie ist!

Eine weitere Möglichkeit das Studium zu finanzieren, bieten die Stipendien der Begabtenförderungswerke und sonstiger Stiftungen von öffentlichen Trägern, konfessioneller und privater Stiftungen und von Wirtschaftsunternehmen.
Zu den 13 großen Begabtenförderungswerken zählen sechs politische Stiftungen, drei konfessionelle Träger, die Förderungswerke des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Deutschen Wirtschaft sowie die Studienstiftung des deutschen Volkes.
Als erste Ansprechpartner*innen können Sie sich an die zuständigen Vertrauensdozierenden der Hochschulen wenden. Sie sind auch bequem über das Internet zu erreichen:

Hochschule für Musik Würzburg: https://hfm-wuerzburg.de/studium/stipendien

Auswahl von Förderungsmöglichkeiten bzw. Stipendien:

Mit dem nationale Stipendienprogramm „Deutschland-Stipendium“ können besonders begabte und leistungsstarke Studierende mit 300,– € pro Monat gefördert werden. Die Hälfte davon übernimmt der Bund, die andere Hälfte wird von der Hochschule bei Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen eingeworben. 
Detaillierte Infos unter: http://www.deutschland-stipendium.de
Die Hochschulen übernehmen die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Bei Interesse informieren Sie sich an Ihrer Hochschule.

Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln. Alternativ kann ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen gewährt werden. Die Bedürftigkeit wird ohne weitere Prüfung dann anerkannt, wenn BAföG bezogen wird.

Bei Interesse wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

Tel.: (0228) 81 63-0, Internet: www.obs-ev.de

Tel.: (089) 21 88 90 80, Internet: www.eliteakademie.de

Diese Förderung des Bundes richtet sich an Fachkräfte mit einer Ausbildung und mind. zwei Jahren Berufspraxis, Internet: www.aufstiegsstipendium.de

Tel.: (0931) 35 03- 101, Internet: Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist

Weitere Informationsmöglichkeiten zum Thema Stipendien

  • Weitere Infos im Internet unter: www.stipendiumplus.de
  • www.mystipendium.de
    Diese umfangreiche Stipendienplattform mit mehr als 2.000 Stipendienprogrammen
    gibt es online unter www.mystipendium.de
  • ELTERNKOMPASS
    Ein Informationsangebot für Eltern zu allen Fragen rund um das Thema „Ein Stipendium für mein Kind?!“ als Service-Angebot der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.
    Service-Hotline ELTERNKOMPASS: Tel.: (030) 27 89 06-777
    E-Mail: service(at)elternkompass(dot)info, Internet: http://www.studienkompass.de/elternkompass.html
  • Stipendien-Datenbank von „e-fellows.net“
    Eine weitere ausgezeichnete Informationsquelle stellt die Stipendien-Datenbank des Karrierenetzwerkes e-fellows.net mit über 700 Förderprogrammen von mehr als 400 Institutionen dar. Weitere Details online unter: www.e-fellows.net

Die besten Informationen rund um das Thema "Jobben im Studium" (Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht, etc.)
findet man auf folgenden Seiten:

Eltern sind grundsätzlich verpflichtet für den Unterhalt ihrer Kinder bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss aufzukommen. Ein Unterhaltsanspruch kann also auch für Studierende bestehen. 

Informationen zum Unterhaltsanspruch im Studium erhalten Sie hier:

https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/unterhalt-der-eltern

https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/unterhalt.php

 

Oder lassen Sie sich gerne von der Sozialberatung des Studierendenwerks individuell beraten.

Sozialberatung

(0931) 8005-225 oder (0931) 8005-228

Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. International Studierende können Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis (nur bestimmte Arten) besitzen.

Das Kindergeld wird grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Das Kindergeld beträgt (seit Januar 2023) für jedes Kind je 250,– Euro.

Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Detaillierte Informationen zum Kindergeld im Studium gibt es auf der Website von studis-online

Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit einzureichen, bei der oder die Antragsteller*in den Wohnsitz hat.

Kostenfreie Service-Rufnummern zum Kindergeld:

Tel.: (0800) 4 55 55 30  (Auskünfte) 

und (0800) 4 55 55 33 (Zahlungstermine Kindergeld)

Internet:  www.arbeitsagentur.de (Infos zum Kindergeld ab 18)

Können Studierende Wohngeld erhalten?

Die meisten Studierenden sind nicht wohngeldberechtigt, weil sie entweder BAföG erhalten oder ihr eigenes Einkommen bzw. das ihrer Eltern zu hoch ist. Unter welchen Bedigungen Sie dennoch Wohngeld erhalten können, erfahren Sie hier:

Wer ist wohngeldberechtigt?

z.B. Studierende, die

  • die Altersgrenze von 30 Jahren zu Beginn des Studiums überschritten haben,
  • ohne anerkannten Grund ihre Ausbildung bzw. Fachrichtung gewechselt haben,
  • die Förderungshöchstdauer überschritten haben,
  • als international Studierende nicht BAföG- berechtigt sind,
  • eine nicht förderungsfähige Ausbildung begonnen haben (z.B. Zweitausbildung),
  • die erforderlichen Leistungsnachweise nach § 48 BAföG nicht erbracht haben

Trifft Punkt 1. oder 2. zu kann dies vom BAföG Amt beim Studierendenwerk bestätigt werden.

  • z.B. Studierende mit Kindern bzw.
  • Studierende, die mit Verwandten, mit Ehepartner*innen oder (eheähnlichem Partner) die selbst nicht studieren zusammenwohnen 

Weitere Informationen

Die Höhe des Wohn­gel­des er­rech­net sich aus der Höhe des Ein­kom­mens, der Kalt­mie­te sowie der An­zahl der evtl. noch im Haus­halt le­ben­den Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Lebt man mit an­de­ren in einer sog. Bedarfsgemeinschaft wird das Ein­kom­men von Familie/ Partner mit an­ge­rech­net.

Der Antrag auf Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden und wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden:

  • Bescheid des BAföG-Amtes, dass man dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, aber aus Gründen von Punkt 1. oder 2. keinen BAföG–Anspruch hat.
  • Bescheinigung des Vermieters / der Vermieterin, in der neben der Miete auch Größe und Erstbezug der Wohnung ersichtlich sein muss,
  • Nachweis über das Einkommen (Eltern, Einkommen, Darlehen usw.),
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Immatrikulationsbescheinigung.

Das Amt für Wohnungswesen wird einen schriftlichen Bescheid über das eventuelle Wohngeld ausstellen, gegen den man gegebenenfalls innerhalb von vier Wochen Widerspruch einreichen kann. Sollte der Bescheid positiv ausfallen, wird in der Regel für 12 Monate Wohngeld gezahlt. Nach Ablauf von 10 Monaten sollte ein erneuter Antrag gestellt werden.

Alle Informationen zum Wohngeld sowie die aktuellen Wohngeldtabellen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Links zu den Wohngeldstellen:

Das Studierendenwerk Würzburg unterstützt bedürftige Studierende durch kostenlose Essensmarken (sogenannte Freitischmarken).

  • Diese werden an Studierende vergeben, die sich in einer vorübergehenden, nicht selbstverschuldeten Notsituation befinden
  • Die Vergabe erfolgt für maximal zwei Semester mit jeweils 20 Essensmarken pro Semester
  • Die Vergabe erfolgt nur auf Antrag; nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung
  • Da es sich hier um eine freiwillige Leistung des Studierendenwerks handelt, besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Freitischmarken; das Antragsformular (PDF-Datei) bitte ausdrucken
  • Eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung

Sozialberatung

(0931) 8005-225 oder (0931) 8005-228