Beratungshilfe: Rechtsberatung für Bedürftige
Jeder soll die Möglichkeit haben, sich durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens in Rechtsfragen beraten zu lassen, auch wenn der Betroffene die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Um Beratungshilfe zu erhalten, dürfen anderweitige zumutbare Beratungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Deshalb sollten sich Studierende zuerst an die kostenlose Rechtsberatung des Studentenwerkes Würzburg wenden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Beratungshilfe.
Beratungshilfe kann durch die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts erteilt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags entsprochen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, erteilt die Rechtsantragsstelle einen sog. Berechtigungsschein, der die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, gegen einen Eigenanteil von 15,– €, ermöglicht.
Beratungshilfe erhält der Ratsuchende in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts, Arbeits- und Sozialrechts und des Steuerrechts.
Beratungshilfe besteht in Beratung und (soweit erforderlich) in außergerichtlicher Vertretung.
Eine Infobroschüre (PDF-Datei) mit weiteren Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Internet: www.bmj.de.
Zuständiges Amtsgericht:
Amtsgericht Aschaffenburg
Antragsstelle für Beratungshilfe
Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 98-1007
Amtsgericht Bamberg
Antragsstelle für Beratungshilfe
Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg,
Tel.: (0951) 8 33-20 17
Amtsgericht Schweinfurt
Antragsstelle für Beratungshilfe
Jägersbrunnen 6, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 5 42-560
Amtsgericht Würzburg, Bürgerservice
Antragsstelle für Beratungshilfe
Ottostr. 5, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 381-2043 oder 381-2070