Aktuelle Mensen in Betrieb
Nach der pandemiebedingten Zwangspause im Sommer 2020 freuen wir uns sehr darüber, im Wintersemester 2020/2021 wieder schrittweise unsere Speisebetriebe für Sie öffnen zu können.
Bitte beachten Sie, bei der Essens-Abholung in unseren to-go-Mensen die aktuelle Maskenpflicht einzuhalten und ausschließlich eine FFP2-Maske zu benutzen!
Die Öffnungszeiten Ihrer Mensa oder Cafeteria entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterseiten:
Speisebetriebe wechseln in den "To-Go"-Betrieb
Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung dürfen wir unsere Speisebetriebe seit dem 02.11.2020 nur noch für den „To-Go“-Verkauf öffnen!
Begründung: Entsprechend der achten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) von Freitag, 30.10.2020, ist nur noch „der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen“ zulässig; die Mensen und Cafeterien der Studentenwerke unterfallen nach Auffassung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht dieser Ausnahme.
Alle Änderungen in unseren Speisebetrieben, die mit diesen Regelungen einhergehen, haben wir hier noch einmal für Sie zusammengefasst:
- Unsere Mensen und Cafeterien bleiben weiterhin für Sie geöffnet: allerdings können all unsere Speisen nur „To-Go“ erworben werden.
- Es ist keine Vorbestellung nötig.
- Für das Verpackungsmaterial der "Mensa To-Go" Gerichte verrechnen wir 0,50 €. Alternativ können gerne eigene Dosen / Boxen mitgebracht werden.
- Es wird kein Besteck ausgegeben.
- Bei unseren mensaVital-Gerichten werden keine Getränke mit ausgegeben.
- Die Registrierung Ihres Besuchs ist nicht mehr notwendig.
- Ob bzw. zu welchen Zeiten Ihr Speisebetrieb aktuell geöffnet hat entnehmen Sie bitte der entsprechenden Unterseite direkt.
- Unsere Speisebetriebe sind für alle geöffnet: Da wir in den reinen „To-Go“-Betrieb wechseln müssen, dürfen auch Gäste, die in keinem Zusammenhang mit den Hochschulen stehen, unser Angebot nutzen.
Allgemeine Hinweise
- Es gelten die allgemeinen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
- Verpflichtender Mund und Nasenschutz (ab dem 18.01.2021 FFP2-Maskenpflicht!) + Abstandsregelung
- Bezahlung nur mit Chipkarte möglich
- Getränke- und Süßwarenverkauf möglich
- Chipkarte kann an den entsprechenden Aufwertern vor Ort aufgeladen werden
Hinweise zur Abholung (To-Go)
- Keine Besteckausgabe für To-Go Gerichte
- Für das Verpackungsmaterial der To-Go Gerichte verrechnen wir 0,50€ (für Burgerschalen 0,25€). Alternativ können gerne eigene Dosen / Boxen mitgebracht werden.
Hinweise zum Essen vor Ort
Das Essen vor Ort ist aktuell aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.