Werden Schwangerschaft und Kindererziehung berücksichtigt?
Schwangerschaft und Kindererziehung können eine Ausweitung der Förderung auch über die Förderungshöchstdauer hinaus begründen. Da Kindererziehung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt wird, können sich wegen Kindererziehung bis zu 9 Verlängerungssemester ergeben (Schwangerschaft zählt schon 1 Semester!):
Bis zum 5. Lebensjahr: | 1 Semester pro Lebensjahr |
Für das 6. und 7. Lebensjahr: | 1 Semester insgesamt |
Für das 8. - 10. Lebensjahr: | 1 Semester insgesamt |
Für das 11. - 14. Lebensjahr | 1 Semester insgesamt |
Auch männliche Studierende können diese Vergünstigung in Anspruch nehmen, wenn sie die Hauptlast der Erziehung tragen.