Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Ausländer können Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis (nur bestimmte Arten) besitzen.
Das Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Das Kindergeld beträgt (seit Januar 2023) für jedes Kinder je 250,– Euro.
Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Detaillierte Informationen zum Kindergeld im Studium gibt es hier:
Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit einzureichen, bei der/die Antragsteller/in den Wohnsitz hat.
Kostenfreie Service-Rufnummern zum Kindergeld:
Tel.: (0800) 4 55 55 30 (Auskünfte)
und (0800) 4 55 55 33 (Zahlungstermine Kindergeld)
Internet: www.arbeitsagentur.de (Infos zum Kindergeld ab 18)