Bildungskredit

Der Bildungskredit ist zeitlich befristet und zinsgünstig und steht sowohl BAföG-EmpfängerInnen als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Bildungskredit:

  • für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nach bestandener Zwischenprüfung oder gleichwertiges, also nicht für Studierende im Grundstudium), bei einem Bachelor-Studiengang reicht der Nachweis, dass die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht wurden;
  • das 36. Lebensjahr darf noch nicht überschritten sein;
  • grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters.

Kurzbeschreibung des Bildungskredits:

  • bis zu 24 Monatsraten in Höhe von wahlweise 100,- €, 200,- € oder 300,- € (max. gibt es 7.200,- €, das Splitting in zwei Auszahlungsphasen ist möglich). Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen ausbildungsbezogenen Aufwandes kann ein Betrag von bis zu 3.600,- € als Einmalzahlung im vorab ausbezahlt werden;
  • es müssen keine Sicherheiten gestellt werden;
  • unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen oder dem Einkommen der Eltern; 
  • auch für ein Auslandsstudium möglich;
  • der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst (aktueller Jahreszins);
  • Die Rückzahlung soll vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate beginnen; die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 120,- €; außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich.

Ansprechpartner

Der Bildungskredit ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
oder im Internet unter  www.bildungskredit.de zu beantragen.

Weitere Informationen unter der Servicenummer: Tel.: +49 22899 358-4492 
oder per E-Mail: bildungskredit(at)bva.bund(dot)de

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