Corona-Pandemie: BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Sollten Sie bereits im Sommer 2020 Überbrückungshilfe erhalten haben, können Sie Ihre Zugangsdaten wiederverwenden. Aber bitte beachten Sie, dass Sie die Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Wintersemesters 2020/2021 unbedingt neu hochladen müssen!
Individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stellen Sie bitte an Ihr Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort.
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQ Überbrückungshilfe
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
Hinweis: Wir bitten Sie die E-Mail Adresse: ueberbrueckungshilfe(at)studentenwerk-wuerzburg(dot)de nur zu kontaktieren, wenn Ihr Antrag vollständig ist.
Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte die Hotline des BMBF!
Beachten Sie bei Anfragen via E-Mail bitte außerdem:
- Bei E-Mail Anfragen muss immer Ihre ID mit angegeben werden
- Bitte senden Sie uns keine Anhänge per E-Mail. Alle Unterlagen müssen über das Antragsportal hochgeladen werden.
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende(at)bmbf.bund(dot)de
Servicezeiten der Hotline:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Sie können sich jederzeit auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de einloggen und nachsehen, wie der Bearbeitungsstand Ihres Antrags ist.
Nach Antragsgenehmigung werden die Zahlungen automatisch wöchentlich montags und donnerstags vorbereitet.