Studienanfänger müssen zur Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung, die von den Krankenkassen ausgestellt wird, bei der jeweiligen Hochschule vorlegen.
Grundsätzlich sind drei Formen der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende möglich:
Eine Beitragsübersicht sowie viele weitere nützliche Informationen zur Krankenversicherung für Studierende
finden Sie unter: http://www.student-kv.de/krankenversicherung-student/