Im Folgenden finden Sie alle aktuellen Änderungen und Maßnahmen sowie Informationen des Studentenwerks Würzburg hinsichtlich des Corona-Virus
FFP2-Maskenpflicht
Stand: 15.01.2021
Ab Montag, 18.01.2021, gilt bayernweit eine FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel. Dies betrifft nach offiziellen Vorgaben auch unsere Mensen!
Bitte beachten Sie, bei der Essens-Abholung in unseren To-Go-Mensen die aktuelle Maskenpflicht einzuhalten und ausschließlich eine FFP2-Maske zu benutzen.
FAQs zum Thema Corona & Studium
Stand: 01.12.2020
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen rund um die Themenbereiche BAföG & Studienfinanzierung, studentisches Wohnen sowie Sozial- und Rechtsberatung während der Corona-Pandemie.
FAQ Wohnen
FAQ BAföG & Studienfinanzierung
FAQ Sozial- und Rechtsberatung
Sie haben die passende Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder möchten noch mehr zu einem Thema wissen?
Unsere MitarbeiterInnen der einzelnen Abteilungen sind gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter. Kontaktdaten finden Sie hier.
BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder
Stand: 20.11.2020
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier
Speisebetriebe wechseln in den "To-Go"-Betrieb
Stand: 02.11.2020
Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung dürfen wir ab heute, 02.11.2020, unsere Speisebetriebe nur noch für den „To-Go“-Verkauf öffnen!
Begründung: Entsprechend der achten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) von Freitag, 30.10.2020, ist nur noch „der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen“ zulässig; die Mensen und Cafeterien der Studentenwerke unterfallen nach Auffassung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht dieser Ausnahme.
Alle Änderungen in unseren Speisebetrieben, die mit dem heutigen Beginn des „Lockdown Light“ einhergehen, haben wir hier noch einmal für Sie zusammengefasst:
- Unsere Mensen und Cafeterien bleiben weiterhin für Sie geöffnet: Allerdings können all unsere Speisen nur „To-Go“ erworben werden.
- Es ist keine Vorbestellung nötig.
- Für das Verpackungsmaterial der "Mensa To-Go" Gerichte verrechnen wir 0,50 €.
- Es wird kein Besteck ausgegeben.
- Bei unseren mensaVital-Gerichten werden keine Getränke mit ausgegeben.
- Die Registrierung Ihres Besuchs ist nicht mehr notwendig.
- Ob bzw. zu welchen Zeiten Ihr Speisebetrieb aktuell geöffnet hat entnehmen Sie bitte der entsprechenden Unterseite direkt.
- Unsere Speisebetriebe sind für alle geöffnet: Da wir in den reinen „To-Go“-Betrieb wechseln müssen, dürfen auch Gäste, die in keinem Zusammenhang mit den Hochschulen stehen, unser Angebot nutzen.
Informationen zum Einzug während der Corona-Pandemie
Stand: 23.09.2020
Für alle Studierenden, die in Kürze in eines unserer Wohnheime einziehen, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Kulanzregelung zur Gültigkeit des Semestertickets läuft aus: Auch Bamberg kehrt ab dem 01.10.2020 zur ursprünglichen Regelung zurück
Stand: 21.09.2020
Da es vielen Studierenden im Sommersemester 2020 aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen nicht möglich war, ihren Studierendenausweis zu validieren (Aufdruck der aktuellen Gültigkeitsdauer), hatten wir zusammen mit den Verkehrsunternehmen der jeweiligen Standorte verschiedene Kulanzlösungen erarbeitet, die den Studierenden das Fahren der öffentlichen Verkehrsmittel dennoch ermöglichten.
Während in Würzburg und Schweinfurt die Kulanzregelungen bereits seit Juni bzw. Juli nicht mehr gültig sind, läuft nun zum 30.09.2020 auch die Kulanzregelung mit den Bamberger Verkehrsbetrieben aus.
Folglich gilt ab dem 1.10.2020 an allen Standorten wieder die ursprüngliche Regelung: Studentenausweis = Semesterticket. Andere Nachweise oder Bescheinigungen werden dann nicht mehr als Fahrausweis akzeptiert.
Überbrückungshilfe für Studierende wird verlängert
Stand: 20.08.2020
Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen.
Die offizielle Pressemitteilung des BMBF zur Verlängerung der Überbrückungshilfe finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage
Stand: 15.06.2020
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen.
Alle Infos zu den Notfonds finden Sie hier.
Informationen zu den Waschmaschinen in unseren Wohnheimen
Stand: 27.03.2020
(hier gelangen Sie zu den aktualisierten Informationen vom 08.01.2021)
(hier gelangen Sie zu den aktualisierten Informationen vom 04.09.2020)
Ebbe auf der Chipkarte aber eine Flut an Dreckwäsche in der Wohnung?
Damit die Benutzung der Waschmaschinen in unseren Wohnheimen auch weiterhin ohne Probleme möglich ist, haben wir hier eine Liste der zugänglichen Chipkartenaufwerter für Sie zusammengestellt:
- Am Standort Würzburg finden Sie Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 14.00 Uhr im Eingangsbereich der Burse am Studentenhaus einen Aufwerter, den Sie zum Aufladen Ihrer Chipkarte verwenden können.
In Bamberg steht Ihnen ein Aufwerter in der Weberei 5 (ERBA) zur Verfügung. Hier können Sie von Montag bis Freitag, 07.00 bis 19.00 Uhr die Eingangstür am Haupteingang zum Foyer kontaktlos mit der Service-Card öffnen, um zum Aufwerter zu gelangen.
In Aschaffenburg öffnen Ihnen die Mitarbeiter des International Office jeden Mittwoch um 13.00 Uhr die Türe zu Gebäude 20, so dass Sie hier den Aufwerter verwenden können (um zum Aufwerter zu gelangen verwenden Sie den Eingang, der Gebäude 40 und der Rasenfläche zugewandt ist; eine genaue Lagebeschreibung finden Sie hier). Da die Türe nur solange geöffnet bleibt, wie Studierende in der Warteschlange stehen, bitten wir Sie darum, pünktlich zu sein. Halten Sie in der Warteschlange bitte den Mindestabstand von 1,5m ein! Beachten Sie bitte außerdem, dass die Aufladung hier nur mit Bankkarte möglich ist. Sollten Sie keine Bankkarte haben, halten Sie genaues Wechselgeld bereit.
- In Schweinfurt können Sie immer Mittwochs von 13.00 bis 14.00 Uhr den Aufwerter im Eingangsbereich der Mensa (Zugang zwischen Gebäude 7 und 8) nutzen.
Für die Nutzung der Chipkartenaufwerter in Aschaffenburg und Bamberg finden Sie in unmittelbarer Nähe der zur Verfügung stehenden Aufwerter auch entsprechende Validierungsautomaten.
In Schweinfurt und Würzburg ist die Nutzung der Aufwerter auch ohne Validierung möglich.
Eine Validierung der Chipkarte ist für die Nutzung der Waschmaschinen nicht notwendig!
Außerdem möchten wir die Bewohner unserer Wohnheime dazu aufrufen, sich – ganz im Sinne der #Nachbarschaftschallenge – gegenseitig mit Guthaben auf den Chipkarten auszuhelfen, um unnötige Gänge zu den Aufwertern zu vermeiden.
Änderungen nach dem Ausrufen des Katastrophenfalls in Bayern
Stand: 16.03.2020
Aufgrund der aktuellen Situation und nach dem Ausrufen des Katastrophenfalls in Bayern treten folgende Änderungen im Studentenwerk Würzburg in Kraft:
Hochschulgastronomie:
Alle Einrichtungen der Hochschulgastronomie (Mensen und Cafeterien) in den Standorten Aschaffenburg, Bamberg, Schweinfurt (ab 16.03.2020) und Würzburg bleiben ab Dienstag, den 17.03.2020, bis auf Weiteres geschlossen.
Beratungsangebote:
Seit Montag, den 16.03.2020, sind die Beratungsleistungen des Studentenwerks Würzburg bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr ausgesetzt und werden nur noch telefonisch bzw. per E-Mail durchgeführt. Das betrifft die Sozial-, Rechts- und Psychotherapeutische Beratung, den Bereich Wohnen sowie die BAföG- und Studienfinanzierungsberatung und gilt ebenso für den Info-Point, das Chipkartenbüro und die Hauptkasse.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist per E-Mail unter wuerzburg@bafoeg-bayern.de zu erreichen. Die zuständigen Sachbearbeiter sind ebenso wie gewohnt unter den jeweiligen Durchwahlen zu erreichen.
Das Team der Sozial-, Rechts- und Psychotherapeutischen Beratung ist ebenso telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten sind den jeweiligen Abteilungsseiten unserer Homepage zu entnehmen.
Wir werden Sie online und über unseren Social-Media-Kanälen über die weitere Entwicklung informieren und bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Kellerperle geschlossen
Stand: 16.03.2020
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Kellerperle bis auf Weiteres geschlossen.
Uni Würzburg & Uni Bamberg stellen den Lehrbetrieb vorläufig ein
Stand: 11.03.2020
Das bayerische Wissenschaftsministerium hat am 10. März entschieden, dass alle Universitäten in Bayern ab sofort und bis auf Weiteres den Lehrbetrieb einstellen sollen. Auch für Prüfungen gelten neue Regelungen.
Alle relevanten Infos hierzu erhalten Sie auf der Website der jeweiligen Universität.
Vorlesungsbeginn an den bayerischen Hochschulen auf den 20. April 2020 verschoben
Stand: 10.03.2020
Wie am 10. März durch das Bayerische Kabinett beschlossen wurde, wird als Schutzmaßnahme gegen eine weitere Verbreitung des Coronavirus der Vorlesungsbeginn an den bayerischen Hochschulen auf den 20. April 2020 verschoben. (Siehe https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/11869/nr-047-vom-10-03-2020.html)
Aktuelle Meldungen der Hochschulen finden Sie hier:
Allgemeine Informationen zum Corona-Virus (COVID-19)
Stand: 03.03.2020

Seit Januar 2020 breitet sich das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2), das erstmals im Dezember 2019 in China aufgetreten ist, in andere Länder aus. Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen, wie das Studentenwerk Würzburg mit dem Thema umgeht und welche Auswirkungen dies auf unsere Einrichtungen hat.
Das Studentenwerk Würzburg verfolgt aufmerksam die aktuellen Entwicklungen sowie Hinweise und Handlungsempfehlungen der zuständigen Behörden und Institutionen.
Wir bitten alle Studierenden um Umsicht und Mitwirkung. Insbesondere bitten wir alle, die aus dem Ausland an- oder zurückreisen oder eine Reise ins Ausland planen, sich eingehend zu informieren.
Dazu haben wir Ihnen weitere Informationen und Verweise auf Quellen vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert-Koch-Institut zum Corona-Virus bereitgestellt.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden für das Corona-Virus dieselben Hygienemaßnahmen empfohlen, die auch bei einer gewöhnlichen Influenza gelten. (s. Bild)
FAQs
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt, zum Teil in Krankenhäusern.
Quellen: Robert Koch Institut
Wie wird das neuartige Corona-Virus übertragen?
Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Zielorgane von Coronaviren des Menschen sind vor allem die Atemwege. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Quellen: Robert Koch Institut
Welche Symptome werden durch das neuartige Corona-Virus ausgelöst?
Eine Ansteckung kann zu Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu einer Lungenentzündung führen.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.
Quellen: Robert Koch Institut
Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei der Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge), gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Corona-Virus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Quellen: Robert Koch Institut
Wie lässt sich eine Grippe von einer Infektion mit 2019-nCoV (SARS-CoV2) unterscheiden?
Da die Symptome sehr ähnlich sind, ist eine Unterscheidung ohne weitergehende Untersuchungen kaum möglich. Laut RKI besteht gegenwärtig in Deutschland nur ein geringes Risiko, sich mit 2019-nCoV (SARS-CoV-2) zu infizieren. Symptome wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden werden viel wahrscheinlicher von einer Grippe oder einer Erkältungskrankheit verursacht. Um eine Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzuschränken, ist es dennoch sehr wichtig, begründete Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen, zu isolieren und labordiagnostisch abzuklären.
Quellen: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Welche Handlungsempfehlungen gelten, wenn Symptome vorliegen?
Sollten Sie Anzeichen auf eine Erkrankung haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt telefonisch. Wenn Sie sich in einem Risikogebiet, wie China oder Norditalien aufgehalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen und befolgen Sie weiterhin die Hygienehinweise und die Husten- und Niesetikette. Rufen Sie vor Ihrem Besuch die Ärztin oder den Arzt an und schildern sie Ihre Symptome. So kann sichergestellt werden, dass entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um mögliche weitere Ansteckungen zu verhindern.
Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung / Bundesministerium für Gesundheit
Wer ist der Ansprechpartner für Ärzte bei Unklarheiten?
Ansprechpartner ist das zuständige Gesundheitsamt. Eine Gesundheitsamt-Suche nach PLZ ist unter tools.rki.de/plztool möglich.
Quellen: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit