Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
Die Beratung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
- Information über Rechte und Pflichten in der Hochschule, über besondere Regelungen beim Hochschulzugang, Studienverlauf und -ausgang.
- Studienfinanzierung und mögliche Leistungen anderer Sozialleistungsgesetze.
- Persönliche Beratung unter anderem über angemessene Nachteilsausgleiche bei der Ableistung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie über den Umgang mit der Beeiträchtigung im Studienalltag.
Beratungen nach Vereinbarung oder während der Bürozeiten der Beratungsdienste.