Mietvertrag

Die Mietverträge und ein SEPA-Lastschriftmandat werden dem Bewerber bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesandt.

Die Miete ist ab dem im Mietvertrag angegebenen Termin zu zahlen. Sie wird per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Im Mietpreis ist neben der Grundmiete auch eine Pauschale für Betriebskosten bzw. eine Vorauszahlung für die Betriebskosten enthalten. Die Abrechnung der Vorauszahlung erfolgt im folgenden Jahr.

Die Kaution wird mit der ersten Monatsmiete erhoben und per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.

Bei den Mietverträgen des Studierendenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge. Diese befristeten Mietverträge des Studierendenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich aufgehoben werden zu folgenden Terminen:

31.03 oder 30.09. bei den Studierendenwohnheimen in Bamberg und Würzburg

28./29.02 oder 31.08. bei den Wohnheimen in Aschaffenburg und Schweinfurt

Kündigungsformular zum Download


Weitere Bestimmungen für die Studentenwohnheime enthalten die Muster-Mietverträge.

 


 

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