Kündigung

Die befristeten Mietverträge des Studentenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich aufgehoben werden zu folgenden Terminen:

31.03 oder 30.09. bei den Studentenwohnheimen in Bamberg und Würzburg

28./29.02 oder 31.08. bei den Wohnheimen in Aschaffenburg und Schweinfurt

 

Die Kündigung muss schriftlich mit der Original-Unterschrift des Mieters/der Mieterin beim Studentenwerk rechtzeitig eintreffen. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind daher nicht gültig.

 

Als editierbares PDF-Dokument finden Sie hier als Formular zum Download die

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