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Auch Studierende müssen ihren finanziellen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Dabei gilt der Grundsatz: Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung.

Beitragshöhe (Oktober 2022): Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse als Student*in pflegeversichert ist, zahlt monatlich 24,77 € bzw. 27,61 € (für kinderlose Studierende über 23 Jahre) in der gesetzlichen Pflegekasse.

Privatkrankenversicherte Studierende sind verpflichtet, ihren Beitrag an die jeweilige private Pflegekasse zu entrichten.

Wichtig für BAföG-Empfänger*innen: Wenn sie in der Pflegekasse beitragspflichtig sind, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss zum monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 25,- € vom BAföG-Amt.