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Gesetzliche Unfallversicherung (beitragsfrei)

  • Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen sowie auf den ursächlichen mit dem Besuch der Hochschule zusammenhängenden Wegen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
  • Diese Versicherung ist beitragsfrei.
  • Studierende erhalten die gleichen Leistungen wie alle anderen von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Personen. Dies sind vor allem die Übernahme der Kosten für eine Heilbehandlung (der behandelnde Arzt ist dringend davon zu unterrichten, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch handelt), Anspruch auf Rente sowie auf alle erforderlichen Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden.
  • Privatunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst. Diese sind entweder durch die Krankenversicherung oder durch eine private Unfallversicherung abgedeckt.

Ansprechpartner*innen und weitere Infos: Die Studierendenkanzlei der jeweiligen Hochschule sollte unverzüglich vom Unfall unterrichtet werden. Sie reicht die Anzeige an den Versicherungsanträger weiter.