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Alle Mieter*innen müssen am Anfang eines jeden Semesters an das Studierendenwerk ihre neue Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung übermitteln. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • 01.04. für das Sommersemester und
  • 01.10. für das Wintersemester
  • 30.04. für das Sommersemester und
  • 31.10. für das Wintersemester

Beginnt das Mietverhältnis erst nach einem der genannten Termine, so ist die Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn dem Studierendenwerk zuzuleiten.